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Gartenhaus, Terrasse & Co.
Wann brauche ich eine Genehmigung?
Im Frühling, wenn der Garten wieder fit für den Sommer gemacht wird, entsteht bei vielen der Wunsch nach einer neuen Gestaltung. Bei größeren Projekten stellt sich dann die Frage: Brauche ich eine Genehmigung?
Die gute Nachricht: Viele Vorhaben sind in Bayern verfahrensfrei, bedürfen also keiner Baugenehmigung. So können gemäß Artikel 57 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) Gebäude bis zu einem Bruttorauminhalt von 75 m³ ohne Genehmigung errichtet werden, so Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern. Ebenerdige Terrassen benötigen ebenfalls keine Genehmigung. Terrassenüberdachungen sind bis zu einer Fläche von 30 m² verfahrensfrei. Auch sonstige Anlagen, die der Gartennutzung und Gartengestaltung dienen, sind von der Genehmigungspflicht ausgenommen. Hierunter fallen beispielsweise Gartenteiche, Beete oder Sitzgruppen.
Dennoch sollten Eigentümer darauf achten, alle baurechtliche Vorgaben, etwa zu Abstandsflächen, einzuhalten. Denn auch bei Genehmigungsfreiheit sind diese Vorschriften verbindlich, warnt Kirchhoff. Strengere Vorgaben gelten außerdem für Grundstücke im Außenbereich.